Bau- und Architektenrecht

 

Wir beraten zu allen Fragen des privaten Bau- und Architektenrechts u. a. bei Projektentwicklungen. Wir übernehmen die außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung und Abwehr von Vergütungs- und Mängelansprüchen einschließlich Nachtragsforderungen sowie von Ansprüchen wegen Bauzeitverzögerung und auf Stellung von Sicherheiten (z. B. Bauhandwerkersicherung, Sicherungshypothek). Wie prüfen, verhandeln und erstellen rechtssichere und praktikable Bau- sowie Architekten- und Ingenieurverträge nebst Nachträgen unter Berücksichtigung des ab dem 01.01.2018 geltenden Gesetzes zur Reform des Bauvertragsrechts.